Über das Objekt
Beschreibung
Die Gemeinde Hittisau stellt den öffentlichen und privaten Institutionen, Vereinen und Organisationen aus nah und fern den Ritter-von-Bergmann Saal zur Verfügung. \nDer gepflegte Veranstaltungsraum kann unter Beachtung der Saalordnung für eine Vielzahl an Veranstaltungen gemietet werden, wie z.B. für Theateraufführungen, Konzerte, Versammlungen, Seminarveranstaltungen, Tagungen, Vorträge, Verkaufsausstellungen, Empfänge, Hochzeiten, Bälle, Tanzveranstaltungen u.a.m. \n\nWichtig: \n- Die beabsichtigte Benützung ldes Ritter-von-Bergmann Saales ist spätestens 4 Wochen vor einer geplanten Veranstaltung zu beantragen. \n\n- Der sog. "Kleine Saal" wird ausschließlich vom Landhotel Hirschen bewirtschaftet und kann frühestens 4 Wochen vor Benützung ebendort reserviert werden (Tel: 05513 23200). Veranstaltungen im Ritter-von-Bergmann Saal haben Vorrang vor Veranstaltungen im "Kleinen Saal". \n\n- Ein Rechtsanspruch auf die Benützung des Ritter-von-Bergmann Saales, der Galerie, des "Kleinen Saales", der Nebenräume und dgl. besteht nicht. Die Reihenfolge der Buchungsanfragen ist für die Vergabe maßgebend. \n\n- 2 Proben pro Veranstaltung im Ritter-von-Bergmann Saal stehen gratis zur Verfügung. Auch diese sind vorab zu terminlich zu buchen. Für jeden weiteren Probe-Termin wird der halbe Preis der verwendeten Räume berechnet. \n\n- Die Bühnen- und Saalgestaltung, Bestuhlung und dgl. ist 1 Woche vor der Veranstaltung mit dem für den Ritter-von-Bergmann Saal zuständigen Gemeindemitarbeiter abzuklären. Das Anbringen von Dekorationen darf nur im Einvernehmen mit dem für den Ritter-von-Bergmann Saal verantwortlichen Gemeindemitarbeiter erfolgen. \n\n- Ortsvereine von Hittisau haben für die erste Veranstaltung im Jahr keine Benützungsgebühren zu entrichten. Als Ortsvereine gelten gemeldete Vereine mit dem Sitz in Hittisau und einer jährlichen Jahreshauptversammlung.
Zusätzliche Informationen
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Belegungsplan
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